Familienrecht und Ehescheidung
Informationen zum Rechtsgebiet
Familienrecht ist das umfangreichste und mit der menschlichen Existenz am engsten verbundene Rechtsgebiet.
Dabei werden die Grundfesten des menschlichen Lebens sowohl untereinander als auch Dritten gegenüber regelmäßig berührt. So treten bei Trennung und Scheidung neben rein familienrechtlichen Problemen oftmals auch Fragen zum Mietrecht, Arbeitsrecht, Immobilien- und Steuerrecht auf. Das heutige Familienrecht beschränkt sich nicht nur auf die Durchführung von Ehescheidungen, sondern gewinnt bereits bei der Heirat mit der Möglichkeit der Wahl des Güterstandes Bedeutung.
Durch Ehe- und Erbverträge besteht die Möglichkeit, sehr individuelle und den jeweiligen Bedürfnislagen angepasste Regelungen zu treffen. Dabei verfolgen wir immer zuvorderst das Ziel, Konfliktfelder so gering als möglich zu halten und, was sich bei Eheverträgen anbietet, unangenehme und kostenintensive Streitigkeiten im Scheidungsfall zu vermeiden. Sollte es dennoch zu einer Trennung oder Scheidung von Eheleuten (oder Lebenspartnern) kommen, ist neben der bloßen Durchführung der Ehescheidung ein weiteres Aufgabenfeld die Errechnung und Durchsetzung von Getrenntlebenden- und nachehelichen Unterhaltsansprüchen, die Zugewinnausgleichsberechnungen, die Überprüfung des Versorgungsausgleichs und vieles mehr.
Nicht übersehen werden darf in diesem Zusammenhang auch das Verhältnis zu den jeweiligen Kindern oder sonstigen Verwandten. Auch deren Rechtsverhältnis untereinander, sowohl in menschlicher wie in wirtschaftlicher Hinsicht, ist von Bedeutung. So gewinnt das Feld der Sorgerechts- und Umgangsrechtsfragen in jüngster Zeit einen immer größeren Stellenwert.
Mein Ziel ist es, vorrangig Lösungen zum Wohle der Kinder zu finden. Deshalb arbeite ich auch sehr eng mit den Jugendämtern, Erziehungs- und Beratungsstellen zusammen.
Meine Broschüre zum Familienrecht können Sie HIER herunterladen